بِسْمِ اللهِ الْرَحْمَنِ الْرَحِيمِ
وَمِنْ اٰيَاتِهٓ اَنْ خَلَقَ لَكُمْ مِنْ اَنْفُسِكُمْ اَزْوَاجًا لِتَسْكُنُوٓا اِلَيْهَا وَجَعَلَ بَيْنَكُمْ مَوَدَّةً وَرَحْمَة ً اِنَّ في ذٰلِكَ لاٰيَاتٍ لِقَوْمٍ يَتَفَكَّرُونَ
Khalid Ibn Al-Waleed Schule
„Und zu seinen Zeichen gehört es, dass er für euch von euch selber Partnerwesen erschuf, auf dass ihr bei ihnen Ruhe findet, und er hat zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit gesetzt: hierin sind wahrlich Botschaften für nachdenkende Leute.“ )
Im Islam wird die Ehe als Vertrag zwischen Mann und Frau betrachtet, der die Zustimmung beider Seiten erfordert. Traditionell erhält die Braut zur Hochzeit eine Brautgabe (Mahr) vom Ehemann. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Eheschließung nach islamischem Recht in einer Moschee von den deutschen Behörden noch nicht anerkannt wird. In diesem Fall verweisen wir auf das Standesamt Stuttgart.
Voraussetzungen und Ablauf
Die Nikkah, die Eheschließung nach islamischem Recht, kann durch einen unserer Imame entweder in der Moschee oder bei Ihnen zu Hause vollzogen werden. Die Gebühr für diesen Dienst beträgt 100 € und ist als Spende an die Moschee zu entrichten.
Für die Eheschließung werden folgende Dokumente und Informationen benötigt:
- Personalausweise oder Reisepässe als Nachweis der Volljährigkeit
- Angabe der Höhe und Art der Brautgabe (Mahr)
- Anwesenheit von mindestens zwei muslimischen Trauzeugen, entweder zwei männliche Zeugen oder ein männlicher und zwei weibliche Zeugen
- Anwesenheit beider Eheleute ist obligatorisch
Bitte buchen Sie sich zwecks Terminvereinbarung über den untenstehenden Kalender ein und achten Sie auf die erforderlichen Unterlagen für die Nikkah.